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Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vom 17.02.2011:
Mit der neuen Verordnung - der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 17.02.2011 - dürfen Heilpraktiker bei der Quaddelbehandlung sowohl dem Lidocain, als auch dem Procain keine anderen Substanzen beimischen, da ansonsten ein neues Arzneimittel entsteht, das dann der Verschreibungspflicht unterliegen würde.
Injiziert ein Therapeut zur Lokalanästhesie zunächst eine Quaddel und danach das eigentliche Medikament, so ist dies lege artis und von der Verschreibungspflicht ausgenommen.